Geförderte Weiterbildung für Angestellte
Sie sind aktuell angestellt und möchten sich beruflich weiterentwickeln?
Dann kann Ihre Weiterbildung über die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. So können Sie neue Fachkenntnisse erwerben und sich gezielt für neue Aufgaben und Verantwortungsbereiche qualifizieren.
Die SV Akademie ist zugelassener Maßnahmenträger. Unsere Lehrgänge im Bereich Weiterbildung zum Gutachter können im Rahmen von § 82 SGB III, Sonstige berufliche Weiterbildung, grundsätzlich förderfähig sein.
Wichtig: Für die Beantragung der Förderung wird Ihr Arbeitgeber in den Prozess eingebunden.
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Diese Lehrgänge können bis zu 100 % gefördert werden
So kann Ihre Weiterbildung gefördert werden
Wie hoch die Förderung in Ihrem individuellen Fall ausfallen kann, richtet sich vor allem nach der Betriebsgröße Ihres aktuellen Arbeitgebers. Je nach Unternehmensgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Zusätzlich kann Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten.
Unter 50 Mitarbeiter:innen
Bis zu 100 % Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt*
Unter 500 Mitarbeiter:innen
Bis zu 50 % Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt*
Ab 500 Mitarbeiter:innen
Bis zu 25 % Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt*
* Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhält der Arbeitgeber als Ausgleich für Fehlzeiten zu Gunsten der Weiterbildung. Mehr dazu auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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Melden Sie sich gerne bei uns. Am einfachsten ist es, einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin zu vereinbaren. Wählen Sie einfach den Termin, der für Sie am besten passt:

Ihre Ansprechpartnerin Judith Collasch unterstützt Sie gerne.
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