Qualifizierungsoffensive Weiter.Bildung

Geförderte Weiterbildung für Angestellte

Sie sind aktuell angestellt und möchten sich beruflich weiterentwickeln?

Dann kann Ihre Weiterbildung über die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. So können Sie neue Fachkenntnisse erwerben und sich gezielt für neue Aufgaben und Verantwortungsbereiche qualifizieren.

Die SV Akademie ist zugelassener Maßnahmenträger. Unsere Lehrgänge im Bereich Weiterbildung zum Gutachter können im Rahmen von § 82 SGB III, Sonstige berufliche Weiterbildung, grundsätzlich förderfähig sein.

Wichtig: Für die Beantragung der Förderung wird Ihr Arbeitgeber in den Prozess eingebunden.

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So kann Ihre Weiterbildung gefördert werden

Wie hoch die Förderung in Ihrem individuellen Fall ausfallen kann, richtet sich vor allem nach der Betriebsgröße Ihres aktuellen Arbeitgebers. Je nach Unternehmensgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Zusätzlich kann Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten.

Kleinunternehmen

Unter 50 Mitarbeiter:innen

Bis zu 100 % Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt*

Mittelständische Unternehmen

Unter 500 Mitarbeiter:innen

Bis zu 50 % Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt*

Großbetriebe

Ab 500 Mitarbeiter:innen

Bis zu 25 % Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt*

* Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhält der Arbeitgeber als Ausgleich für Fehlzeiten zu Gunsten der Weiterbildung. Mehr dazu auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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